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5.3-2 ODCOODC CH-GL

Art. 16 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Dispensation

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Art. 16 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Dispensation

1. Falls für Mitglieder der GFO ein Aufgebot zum Einsatz gleichzeitig mit einer Dienstleistung im Zivilschutz oder in der Armee zusammenfällt, kann für Angehörige des Zivilschutzes bei der Abteilung Zivilschutz und für Angehörige der Armee beim Einheitskommandanten oder dem Kreiskommando eine Dispensation beantragt werden.

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