5.3-2
ODCOODC
CH-GL
Art. 12 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Pflichtenhefte
Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeführungsorganisation (GFO)
Art. 12 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Pflichtenhefte
1. Die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mitglieder der GFO werden in Pflichtenheften festgehalten. Die Pflichtenhefte werden durch den Gemeinderat bewilligt.
2. Der C GFO und SC GFO können die Pflichtenhefte durch weitere relevante Dokumente ergänzen, welche der Ereignisbewältigung in besonderen oder ausserordentlichen Lagen dienen.