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5.3-2 ODCOODC CH-GL

Art. 12 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Pflichtenhefte

Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeführungsorganisation (GFO)
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Art. 12 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Pflichtenhefte

1. Die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mitglieder der GFO werden in Pflichtenheften festgehalten. Die Pflichtenhefte werden durch den Gemeinderat bewilligt.

2. Der C GFO und SC GFO können die Pflichtenhefte durch weitere relevante Dokumente ergänzen, welche der Ereignisbewältigung in besonderen oder ausserordentlichen Lagen dienen.

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