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5.3-1 KND CH-GL

Art. 6 Reglement über den kommunalen Naturgefahrendienst (KND) - Ausführungsorganisationen

Organisation kommunaler Naturgefahrendienst
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Art. 6 KND · Ausführungsorganisationen

1. Die Ausführungsorganisationen umfassen die Werkhöfe der Bereiche Bau und Umwelt, Wald und Landwirtschaft und Liegenschaften sowie die Feuerwehreinheiten und die Kantonspolizei.

2. Bei Bedarf können weitere Organisationen wie Such- und Rettungsdienste hinzugezogen werden.

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