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5.3-1 KND CH-GL

Art. 10 Reglement über den kommunalen Naturgefahrendienst (KND) - Ausführungsorganisationen

Aufgaben und Zuständigkeiten des kommunalen Naturgefahrendienstes (KND)
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Art. 10 KND · Ausführungsorganisationen

1. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt durch die Ausführungsorganisationen.

2. Bei Hochwasserprozessen und Waldbränden ist dies namentlich die Feuerwehr, welche durch die zuständigen Bereiche der Gemeinde Glarus Nord unterstützt wird.

3. Bei den übrigen Naturgefahrenprozessen wie Murgang, Lawinen, Sturz, Rutschungen und Sturm sind es die zuständigen Bereiche der Gemeinde Glarus Nord, welche durch die Feuerwehr unterstützt werden können.

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