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4.7-2 CH-GL

Art. 9 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif - Benutzung

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Art. 9 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif · Benutzung

1. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.

2. Die Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei entsprechend gekennzeichneten Medien oder wenn Reservationen vorliegen.

3. Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden bei der vierten Mahnung zusätzlich die Kosten einer Ersatzanschaffung und einer Bearbeitungsgebühr dafür in Rechnung gestellt.

4. Medien können reserviert werden; diese bleiben sieben Tage reserviert und abholbereit.

5. Für die Nutzung von «Digitale Bibliotheken Ostschweiz (dibiost.ch)» gelten spezielle Ausleihbedingungen, welche auf [www.dibiost.ch](https://www.dibiost.ch) aufgeführt sind.

6. Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden.

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