Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.7-2 CH-GL

Art. 8 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif - Bibliothekskarte

Nutzungsordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif · Bibliothekskarte

1. Für die Ausleihe wird eine Bibliothekskarte benötigt. Diese ist für alle Bibliotheken in Glarus Nord gültig. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises.

2. Die Bibliothekskarte ist persönlich. Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises müssen umgehend gemeldet werden.

← Art. 7 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif Grundsatz und Gegenstand Art. 9 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →