4.7-2
CH-GL
Art. 5 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif - Bibliotheksleitung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif · Bibliotheksleitung
1. Die Bibliotheksleitung ist zuständig für die operative Führung der Schul- und Gemeindebibliothek.
2. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch den Bereich Gesellschaft in einer Funktionsbeschreibung geregelt.
3. Die Bibliotheken gewährleisten eine koordinierende Zusammenarbeit.