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4.7-2 CH-GL

Art. 5 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif - Bibliotheksleitung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif · Bibliotheksleitung

1. Die Bibliotheksleitung ist zuständig für die operative Führung der Schul- und Gemeindebibliothek.

2. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch den Bereich Gesellschaft in einer Funktionsbeschreibung geregelt.

3. Die Bibliotheken gewährleisten eine koordinierende Zusammenarbeit.

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