4.7-2
CH-GL
Art. 2 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif - Zweck und Auftrag
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif · Zweck und Auftrag
1. Die Schul- und Gemeindebibliotheken dienen der Schule und der Bevölkerung als Zentrum für Information, Begegnung und Bildung.
2. Sie bieten Bücher und weitere Medien zur Ausleihe an.
3. Die Bibliotheken leisten einen Beitrag zur Allgemeinbildung, Lesekultur und Medienkompetenz in der gesamten Bevölkerung sowie zur kulturellen Vernetzung und Austausch aller Einwohner der Gemeinde.