Art. 5 Kulturleitbild - Operative Umsetzung
Art. 5 Kulturleitbild · Operative Umsetzung
1. Zum Erhalt und zur Förderung der dörflichen Kultur mit ihren vielfältigen Traditionen und insbesondere den verdienten Tätigkeiten von Vereinen, Körperschaften und Einzelpersonen hat der Gemeinderat Dorfkommissionen geschaffen. Zurzeit bestehen Dorfkommissionen in Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis und Kerenzen mit in der Regel drei Mitgliedern, welche ebenfalls vom Gemeinderat bestimmt werden. Die Vorsitzenden der Dorfkommissionen treffen sich regelmässig mit dem Bereichsleiter. Rechte und Pflichten der Dorfkommissionen werden in einem Pflichtenheft geregelt, welches der Gemeinderat erlässt und jederzeit abändern kann. Der Gemeinderat ist berechtigt, neue Dorfkommissionen zu schaffen, wenn er es für notwendig erachtet (z. B. für jedes Dorf auf Kerenzen separat) oder auch Dorfkommissionen aufzulösen, wenn sie dem Pflichtenheft nicht gerecht werden oder gar dagegen verstossen.
2. Zur Schaffung einer «Glarus-Nord-Kultur» mit der Grundidee, unseren aktiven Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Identität und Heimat in der Gemeinde Glarus Nord zu geben, hat der Gemeinderat eine Kulturkommission ins Leben gerufen. Die Kulturkommission umfasst mindestens fünf Mitglieder, das Sekretariat wird durch das Ressort Gesellschaft gewährleistet. Die Mitglieder werden für vierjährige Amtszeiten vom Gemeinderat gewählt und sollen verschiedene Fachrichtungen vertreten
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Architektur; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Musik; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Darstellende Kunst; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Publizistik; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Bildende Kunst (Malerei und Grafik, Bildhauerei). | | |
3. Zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen Behörde, operativer Umsetzung und Finanzierung hat der Bereichsleiter Einsitz in der Kommission. Rechte und Pflichten der Kulturkommission werden in einem Pflichtenheft geregelt, welches der Gemeinderat erlässt und jederzeit abändern kann. Zur Förderung der regionalen Kultur unterstützt die Gemeinde die zwei Kulturpartner Kulturforum Brandluft und Kulturbühne Lihn.
4. Für den Erhalt und die Förderung der bestehenden Bibliotheken in Bilten, Niederurnen, Oberurnen (zurzeit reine Schulbibliothek), Näfels (gegenwärtig reine Schulbibliothek), Mollis und auf Kerenzen wirkt die Bibliothekskommission, welche sich aus VertreterInnen der einzelnen Bibliotheken und dem Bereichsleiter zusammensetzt. Alle Mitarbeiterinnen der Bibliotheken sind gehalten, eine entsprechende Ausbildung auszuweisen, die Bibliotheken verfügen über ein gemeinsames elektronisches Bibliotheksprogramm, welches durch die Bibliothek Niederurnen geführt wird.
5. In der Rechtsnachfolge der Gemeinde Mollis übernimmt der Gemeinderat Glarus Nord die Museumskommission des Ortsmuseums Mollis. Auch dessen Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.
6. Im Weiteren ist das Ressort Gesellschaft für die Organisation und Durchführung von Festivitäten und Anlässen jeder Art zuständig, seien es Näfelser Fahrt, Chilbenen, Chlausmärkte, Fasnacht oder regionale Anlässe beispielsweise auf dem Areal des Flugplatzes Mollis.