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Art. 3 Kulturleitbild · Definitionen

1. Kultur ist alles, was dem Individuum erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und auch gegenüber dem heimatlichen Erbe zurechtzufinden, alles, was dazu führt, dass der Mensch seine Lage besser begreift, um sie unter Umständen verändern zu können (Definition des Europarates).

2. Kultur (zu lat. cultura «Bearbeitung, Pflege, Ackerbau», von colere «pflegen, verehren, den Acker bestellen») ist im weitesten Sinne alles, was der Mensch selbst gestaltend hervorbringt, im Unterschied zu der von ihm nicht geschaffenen und nicht veränderten Natur. Kulturleistungen sind alle formenden Umgestaltungen eines gegebenen Materials, wie in der Technik oder der bildenden Kunst, aber auch geistige Gebilde wie etwa Recht, Moral, Religion, Wirtschaft und Wissenschaft (Definition Wikipedia).

3. Es gibt nicht nur eine Kultur. Vielmehr bestehen zahlreiche Kulturen, von denen jede die besondere Beziehung einer Gruppe von Menschen zur Gesellschaft widerspiegelt. Glarus Nord weist einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen in der Wohnbevölkerung auf. Kulturpraxis bedeutet auch Toleranz und Verständnis gegenüber Anderssprachigen, gesellschaftliche Zusammenarbeit und aktive Integration der unterschiedlichen Lebensformen.

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