Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 2 Kulturleitbild · Leitsatz

1. Das Kulturangebot basiert auf Eigeninitiative und richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen. Das Dorf- und Gemeindeleben mit seinen Vereinen und Projekten wird über geeignete Strukturen unterstützt. Wir tragen Sorge zum kulturellen Erbe und fördern zudem die Identität Glarus Nord.

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