Art. 1 Kulturleitbild - Einleitung
Art. 1 Kulturleitbild · Einleitung
1. Das Kulturleitbild der Gemeinde Glarus Nord umschreibt allgemein gültige Grundsätze und Richtlinien für die Kulturpolitik und Kulturförderung. Es liefert keine detaillierten und abschliessenden Handlungsanweisungen. Die Kulturförderung braucht - im Rahmen formulierter Zielsetzungen - ein gewisses Mass an Freiheit. Sie muss flexibel sein und auf aktuelle Bedürfnisse reagieren können. Kulturelle Entwicklungen stehen in einer Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Entwicklungen. Starre Vorgaben werden der Komplexität und Dynamik solcher Entwicklungen nicht gerecht.
2. Das kulturelle Leben einer Gemeinde von der Grösse einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Kulturschaffen und kulturelle Institutionen sind dank ihrer Umwegrentabilität auch wichtige Wirtschaftsfaktoren. Das gleiche gilt für Erhalt und Pflege unserer Ortsbilder und der Kulturlandschaften. Ein vielseitiges Kulturangebot überträgt das Image einer Gemeinde nach aussen und innen. Kultur schafft Identität, Erlebnis- und Kommunikationsmöglichkeiten. Glarus Nord verfügt über ein vielseitiges und hochstehendes Kulturangebot mit teilweise überregionaler Ausstrahlung. Ziel der Kulturpolitik ist, das bestehende Niveau zu halten und neues innovatives Kulturschaffen zu fördern.
3. Kultur kann nicht verordnet werden, aber kommunale Massnahmen können kulturelles Bewusstsein und Schaffen unterstützen und ermöglichen. Der Gemeinderat Glarus Nord betrachtet daher Kulturförderung als notwendige kommunale Aufgabe.