Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.2-4 CH-GL

Art. 8 Reglement über die Schülertransporte - Vergütung

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Art. 8 Reglement über die Schülertransporte · Vergütung

1. Die Kostenübernahme für den ÖV wird mittels eines Gutscheins eines Strecken-Abonnements für aller Lernenden in Glarus Nord zu der für sie zugeteilten Schule ausserhalb ihres Wohnortes während der obligatorischen Schulzeit vergütet.

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4. Als Aufwandsentschädigung wird pro Familie der Lernenden mit unzumutbaren Wegen und ohne ÖV die Fahrstrecke nach Kilometern (Hin- und Rückweg) mit einem Kilometer-Ansatz von CHF 0.70 bezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag der Familie jeweils auf Ende des Schuljahres. Forderungen können maximal ein Jahr rückwirkend ab (Post)-Eingang des Gesuchs geltend gemacht werden. Der Berechnung liegen 39 Schulwochen zugrunde.

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