4.2-4
CH-GL
Art. 5 Reglement über die Schülertransporte - Kosten
Art. 5 Reglement über die Schülertransporte · Kosten
1. Die Gemeinde übernimmt für unzumutbare Schulwege in Glarus Nord die Transportkosten während der obligatorischen Schulzeit. Die Lernenden steigen an klar definierten Sammelstellen ein und aus. Die Lernenden können über den Mittag den Mittagstisch zum Minimaltarif nutzen. Es besteht kein Anspruch auf Transport von Tür zu Tür oder über Mittag. Die Bereichsleitung Bildung entscheidet im Einzelfall, ob anstelle der Ermässigung Mittagstisch ein privater Transport übernommen wird. Vorbehalten bleibt nachstehend die Vergütung für die Kostenübernahme der Lernenden, die in eine zugeteilte Schule ausserhalb ihres Wohnortes während der obligatorischen Schulzeit gehen.
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