Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.2-3 CH-GL

Art. 5 Reglement über besondere Unterrichtsveranstaltungen (Schulreisereglement) - Sporttage und Wanderungen

Schulreisen, Exkursionen und klassenübergreifende Veranstaltungen
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Art. 5 Schulreisereglement · Sporttage und Wanderungen

1. Im Laufe des Schuljahres können maximal sechs sportliche Anlässe (Wanderungen, Schneesporttage, Leichtathletik- oder Spielsporttage usw.) durchgeführt werden. Diese sollen auf das ganze Jahr verteilt werden und verschiedene Sportarten berücksichtigen. Wenn möglich sollen sie stufenweise gleichzeitig durchgeführt werden.

2. Das Programm und die Kostenzusammenstellung sind dem Schulleiter spätestens zwei Wochen vor der Durchführung zur Genehmigung einzureichen.

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