4.2-3
CH-GL
Art. 5 Reglement über besondere Unterrichtsveranstaltungen (Schulreisereglement) - Sporttage und Wanderungen
Schulreisen, Exkursionen und klassenübergreifende Veranstaltungen
Art. 5 Schulreisereglement · Sporttage und Wanderungen
1. Im Laufe des Schuljahres können maximal sechs sportliche Anlässe (Wanderungen, Schneesporttage, Leichtathletik- oder Spielsporttage usw.) durchgeführt werden. Diese sollen auf das ganze Jahr verteilt werden und verschiedene Sportarten berücksichtigen. Wenn möglich sollen sie stufenweise gleichzeitig durchgeführt werden.
2. Das Programm und die Kostenzusammenstellung sind dem Schulleiter spätestens zwei Wochen vor der Durchführung zur Genehmigung einzureichen.