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4.2-3 CH-GL

Art. 11 Reglement über besondere Unterrichtsveranstaltungen (Schulreisereglement) - Beiträge durch Eltern

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Art. 11 Schulreisereglement · Beiträge durch Eltern

1. Für Exkursionen und Sporttage kann von den Eltern max. ein Drittel der Gesamtkosten erhoben werden.

2. Wenn die Verpflegung von der Schule organisiert wird, wird ein Elternbeitrag von CHF 10.00 bis CHF 16.00 erhoben (entsprechend dem Alter der Kinder).

3. Für Klassenlager und Schulverlegungen kann von den Eltern ein Beitrag von höchstens CHF 22.00 pro Tag und Kind erhoben werden.

4. Der Beitrag der Eltern für das Schneesportlager darf CHF 35.00 pro Tag nicht überschreiten.

5. Die Materialmiete (z.B. Schlittschuhe, Schlitten) für Lernende ist von den Eltern vollumfänglich zu übernehmen

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