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4.2-3 CH-GL

Art. 10 Reglement über besondere Unterrichtsveranstaltungen (Schulreisereglement) - Entschädigung Begleitpersonen

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Art. 10 Schulreisereglement · Entschädigung Begleitpersonen

1. Entschädigung Begleitpersonen pro Tag

| Begleitpersonen | Schulreise | Exkursion | Sporttag | Klassenlager | Sportlager der 1. Kl. Sek I | | --- | --- | --- | --- | --- | --- | | Private | CHF 50.00 | CHF 50.00 | CHF 50.00 | CHF 100.00 | CHF 100.00 | | Private mit J+S-Ausbildung | CHF 50.00 | CHF 50.00 | CHF 50.00 | CHF 150.00 | CHF 150.00 |

2. Entschädigung bei Lager: Die Entschädigung für die in Glarus Nord tätigen Lehrpersonen, für den hauptverantwortlichen Lagerleiter sowie für die Begleitpersonen entspricht einem Vollpensum. Dauert das Lager weniger als fünf Tage, reduziert sich die Zusatzbezahlung der Teilzeitarbeitenden entsprechend (vier Tage => 4/5 eines Vollpensums etc.).

3. Ausgebildete J+S-Leiter erhalten CHF 150.00 pro Tag, sofern das Lager bei J+S angemeldet ist und der entsprechende J+S-Ausweis zu Beiträgen beisteuert.

4. Lehrpersonen im Teilzeitpensum müssen mindestens einen ganzen Tag ohne zusätzliche Entschädigung bei einer Veranstaltung mithelfen. Zwei Halbtage gelten ebenfalls als einen ganzen Tag.

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