Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.2-3 CH-GL

Art. 1 Reglement über besondere Unterrichtsveranstaltungen (Schulreisereglement) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Schulreisereglement · Zweck

1. Das Reglement regelt die Rahmenbedingungen und Finanzierung von Schulreisen, Exkursionen und klassenübergreifenden Veranstaltungen, Klassenlagern, Schulverlegungen, Sporttagen und Schneesportlagern.

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