4.2-2
CH-GL
Art. 8 Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen - Bewilligung durch den Schulleiter
Dispensation und Urlaub
Art. 8 Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen · Bewilligung durch den Schulleiter
1. Der Schulleiter kann Dispensationen von bis zu 20 Schulhalbtagen pro Schuljahr bewilligen.
2. Anträge müssen mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.
3. Als Sperrfrist gilt die jeweils letzte Woche vor den Sommer- und Weihnachtsferien, in denen keine Anträge über vier halbe Tage (Jokertage) hinaus genehmigt werden.