Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.2-2 CH-GL

Art. 1 Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen · Zweck

1. Dieses Reglement gewährleistet eine einheitliche Handhabung von Absenzen, Urlauben und Dispensationen im Schulalltag.

Zweck Art. 2 Reglement für Absenzen, Urlaub und Dispensen →

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