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4.2-1 CH-GL

Art. 8 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Schulleitung

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Art. 8 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Schulleitung

1. Die Schulleitung ist zuständig für die pädagogische und unmittelbare personelle Führung der Lehrpersonen, das Qualitätsmanagement, die interne Evaluation, die schulinterne Weiterbildung sowie die Organisation des Schulbetriebs und das Budget der zugeteilten Schuleinheit.

2. Die Schulleitungen nehmen Einsitz in der Schulleitungskonferenz. In der Bildungsverordnung finden sich dazu weitergehende Regelungen.

3. Die Schulleitungskonferenz setzt sich aus der Hauptschulleitung und den Schulleitungen der verschiedenen Schuleinheiten, der Leitung Tagesstrukturen, der Fachstelle Sonderpädagogik sowie der Leitung Schulverwaltung zusammen.

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