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4.2-1 CH-GL

Art. 6 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Bildungskommission

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Art. 6 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Bildungskommission

1. Die Bildungskommission ist dem Gemeinderat zugeordnet und zuständig für die strategische Führung der Schule in der Gemeinde.

2. Die Bildungskommission berät den Gemeinderat zu den Geschäften der Schule. Sie berät die Hauptschulleitung strategisch. Weiter erfüllt sie die ihr durch das kantonale Bildungsgesetz und seine kantonalen und kommunalen Ausführungsbestimmungen übertragenen Aufgaben.

3. Die Bildungskommission sorgt dafür, dass die Schulen und schulischen Institutionen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zeitgemäss zum Wohl der Lernenden erfüllen können.

4. Die Bildungskommission bereitet die Legislaturziele für die Schule zuhanden des Gemeinderates vor und nimmt vom Schulbudget Kenntnis.

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