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4.2-1 CH-GL

Art. 29 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 29 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Inkrafttreten

1. Dieses Bildungsreglement tritt nach unbenutztem Ablauf des fakultativen Referendums per 01.08.2026 in Kraft.

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