4.2-1
CH-GL
Art. 24 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Weitere Aufgaben
Lehrpersonen
Art. 24 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Weitere Aufgaben
1. Die Schulleitung kann Aufgaben, die sich aus dem Schulbetrieb ergeben oder gemäss kantonalen Bestimmungen vorgeschrieben sind, im Rahmen des Berufsauftrages einzelnen Lehrpersonen übertragen. Personelle Führungsaufgaben sind nicht übertragbar.