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4.2-1 CH-GL

Art. 17 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Schulbesuch

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Art. 17 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Schulbesuch

1. Lernende sind zum regelmässigen Schulunterricht verpflichtet. Sie haben sich in Schule und Öffentlichkeit angemessen zu verhalten.

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