4.2-1
CH-GL
Art. 16 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Kostenbeiträge
Schulbetrieb
Art. 16 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Kostenbeiträge
1. Soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen, kann der Bereich Bildung von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Kostenbeiträge einfordern.