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4.2-1 CH-GL

Art. 16 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Kostenbeiträge

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Art. 16 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Kostenbeiträge

1. Soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen, kann der Bereich Bildung von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Kostenbeiträge einfordern.

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