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4.2-1 CH-GL

Art. 15 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Besondere Veranstaltungen

Schulbetrieb
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Art. 15 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Besondere Veranstaltungen

1. Die Hauptschulleitung erlässt im Rahmen des Budgets Richtlinien zur Ausgestaltung von besonderen Unterrichtsveranstaltungen und regelt die Teilnahmeverpflichtungen für Lehrpersonen und Lernende.

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