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4.2-1 CH-GL

Art. 13 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Stundenplan

Schulbetrieb
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Art. 13 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Stundenplan

1. Der Stundenplan wird von den Schulleitungen geplant und von der Hauptschulleitung auf Basis der Richtlinien der kantonalen Vollzugsverordnung erlassen. Die Lehrpersonen sind bei der Ausarbeitung der Stundenpläne anzuhören.

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