4.2-1
CH-GL
Art. 13 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Stundenplan
Schulbetrieb
Art. 13 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Stundenplan
1. Der Stundenplan wird von den Schulleitungen geplant und von der Hauptschulleitung auf Basis der Richtlinien der kantonalen Vollzugsverordnung erlassen. Die Lehrpersonen sind bei der Ausarbeitung der Stundenpläne anzuhören.