Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.2-1 CH-GL

Art. 11 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Unterricht

Schulbetrieb
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Unterricht

1. Die Schulleitungskonferenz legt in Ergänzung der kantonalen Regelungen die wöchentlichen Unterrichtszeiten, die Blockzeiten, die Pausenzeiten sowie abweichende Schulschlusszeiten bei besonderen Gelegenheiten fest.

← Art. 10 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) Zweck Art. 12 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →