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4.2-1 CH-GL

Art. 1 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) · Zweck

1. Das Bildungsreglement regelt den Schulbetrieb der Gemeinde Glarus Nord, soweit dieser nicht durch die Gemeindeordnung oder das kantonale Recht zwingend festgelegt ist.

Zweck Art. 2 Reglement über Schule und Bildung der Gemeinde Glarus Nord (Bildungsreglement) →

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