Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.1-1 CH-GL

Art. 8 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Kündigung

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung
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Art. 8 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Kündigung

1. Die Betreuungsvereinbarung kann durch die Erziehungsberechtigten wie auch durch die Gemeinde Glarus Nord unter Einhaltung der Frist schriftlich auf das Ende jedes Quartals gekündigt werden.

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