4.1-1
CH-GL
Art. 8 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Kündigung
Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung
Art. 8 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Kündigung
1. Die Betreuungsvereinbarung kann durch die Erziehungsberechtigten wie auch durch die Gemeinde Glarus Nord unter Einhaltung der Frist schriftlich auf das Ende jedes Quartals gekündigt werden.