Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.1-1 CH-GL

Art. 7 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Rechnungsstellung

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung
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Art. 7 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Rechnungsstellung

1. Die vereinbarten Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.

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