Art. 6 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Betreuungsvereinbarung
Art. 6 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Betreuungsvereinbarung
1. Die Erziehungsberechtigten und die Gemeinde Glarus Nord schliessen eine Betreuungsvereinbarung ab, worin die wöchentlichen Betreuungsmodule und die monatlichen Betreuungskosten festgelegt werden.
2. Das jeweils gültige Tarifreglement für die schulergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde Glarus Nord bildet einen integrierenden Bestandteil der Betreuungsvereinbarung.
3. Die Betreuungsvereinbarung tritt mit der erstmaligen Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes am angemeldeten Termin in Kraft. Wird die Betreuung am angemeldeten Termin unentschuldigt nicht in Anspruch genommen, tritt die Betreuungsvereinbarung nicht in Kraft und der Anspruch auf einen Betreuungsplatz fällt mit sofortiger Wirkung dahin.
4. Die Betreuungsvereinbarung endet ohne Kündigung per 31. Juli.