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4.1-1 CH-GL

Art. 3 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Betriebstage und Öffnungszeiten

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Art. 3 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Betriebstage und Öffnungszeiten

1. Die Tagesstrukturen sind grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils von 06:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

2. Während 5 Wochen im Jahr bleiben die Tagesstrukturen wegen Betriebsferien geschlossen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Eine Woche in den Frühlingsferien; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Drei Wochen in den Sommerferien (Kalenderwochen 29-31); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Zwischen Weihnachten und Neujahr. | | |

3. Die Tagesstrukturen bleiben an folgenden Tagen geschlossen: Karfreitag, Ostermontag, Näfelser Fahrt, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember), Stephanstag (26. Dezember) und Berchtoldstag (2. Januar).

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