4.1-1
CH-GL
Art. 2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Verfügbare Betreuungsplätze
Betreuungsangebot
Art. 2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Verfügbare Betreuungsplätze
1. Für Kinder, die auf den Schuljahresbeginn hin fristgerecht angemeldet worden sind, wird ein Betreuungsplatz zugesichert. Erfolgt die Anmeldung auf den Schuljahresbeginn hin verspätet oder auf einen anderen Termin, so wird ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, sofern dies die betrieblichen Verhältnisse zulassen.