Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4.1-1 CH-GL

Art. 2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Verfügbare Betreuungsplätze

Betreuungsangebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Verfügbare Betreuungsplätze

1. Für Kinder, die auf den Schuljahresbeginn hin fristgerecht angemeldet worden sind, wird ein Betreuungsplatz zugesichert. Erfolgt die Anmeldung auf den Schuljahresbeginn hin verspätet oder auf einen anderen Termin, so wird ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, sofern dies die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

← Art. 0.2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen Geltungsbereich Art. 3 Benutzungsordnung Tagesstrukturen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →