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4.1-1 CH-GL

Art. 0.2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen - Aufnahmekriterien

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Art. 0.2 Benutzungsordnung Tagesstrukturen · Aufnahmekriterien

1. Die Tagesstrukturen stehen allen in Glarus Nord schulpflichtigen Kindern offen, welche eine von der Gemeinde geführte öffentliche Schule besuchen.

2. Anfragen für die Betreuung von Kindern, welche weitere Schulen besuchen, werden im Einzelfall geprüft und eine Betreuung angeboten, wenn dies die betrieblichen Möglichkeiten zulassen.

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