2.1-2
CH-GL
Art. 5 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Anforderungen an Hochwasserschutzmassnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Hochwasserschutzreglement · Anforderungen an Hochwasserschutzmassnahmen
1. Die Hochwasserschutzmassnahmen unterstehen nebst der Wasserbaugesetzgebung der Raumplanungs- und Baugesetzgebung sowie den weiteren für raumwirksame Vorhaben massgebenden Gesetzgebungen wie Gewässerschutz, Umweltschutz sowie Natur- und Heimatschutz, mit den entsprechenden Planungs-, Genehmigungs-, Bewilligungs- und Meldepflichten.