Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.1-2 CH-GL

Art. 35 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 Hochwasserschutzreglement · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 mit dem Erlass durch die Stimmberechtigten in Kraft.

2. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 4 Satz 2 gilt sinngemäss. Er kann je nach Korporation unterschiedliche Zeitpunkte festlegen.

← Art. 34 Hochwasserschutzreglement Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →