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2.1-2 CH-GL

Art. 31 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Tragung von Ausfällen

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Art. 31 Hochwasserschutzreglement · Tragung von Ausfällen

1. Ausfälle bei den Grundeigentümerbeiträgen wegen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, Änderungen von Entscheiden in Rechtsschutzverfahren, Uneinbringlichkeit von Beiträgen und dergleichen gehen zu Lasten der Gemeinde.

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