2.1-2
CH-GL
Art. 31 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Tragung von Ausfällen
Beitragsbezug
Art. 31 Hochwasserschutzreglement · Tragung von Ausfällen
1. Ausfälle bei den Grundeigentümerbeiträgen wegen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, Änderungen von Entscheiden in Rechtsschutzverfahren, Uneinbringlichkeit von Beiträgen und dergleichen gehen zu Lasten der Gemeinde.