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2.1-2 CH-GL

Art. 28 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Vereinbarungsweg

Verfahren zur Veranlagung der Beitragspflicht
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Art. 28 Hochwasserschutzreglement · Vereinbarungsweg

1. Die Beitragspflicht kann statt durch Verfügung auf dem Weg der Vereinbarung festgelegt werden, wenn alle beitragspflichtigen Grundeigentümer der vom Gemeinderat unterbreiteten Veranlagung schriftlich zustimmen.

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