Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.1-2 CH-GL

Art. 27 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Einspracherecht; weiterer Rechtsschutz

Verfahren zur Veranlagung der Beitragspflicht
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Art. 27 Hochwasserschutzreglement · Einspracherecht; weiterer Rechtsschutz

1. Gegen die Veranlagungsverfügungen können die Betroffenen innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Gemeinderat Einsprache erheben.

2. Der Rechtsschutz gegen Einspracheentscheide richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz.

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