2.1-2
CH-GL
Art. 27 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Einspracherecht; weiterer Rechtsschutz
Verfahren zur Veranlagung der Beitragspflicht
Art. 27 Hochwasserschutzreglement · Einspracherecht; weiterer Rechtsschutz
1. Gegen die Veranlagungsverfügungen können die Betroffenen innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Gemeinderat Einsprache erheben.
2. Der Rechtsschutz gegen Einspracheentscheide richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz.