2.1-2
CH-GL
Art. 22 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
Finanzierung von Gemeindemassnahmen
Art. 22 Hochwasserschutzreglement · Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
1. Bei wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse wie neue Nutzungsmöglichkeiten oder neue bauliche Nutzungen von Grundstücken werden Anpassungen beim Perimeterplan oder bei der individuellen Beitragspflicht vorgenommen.
2. Die Anpassungen gelten für künftige Beiträge oder Beitragsraten.
3. Allfällige aus der Anpassung entstandene Überschüsse in der Schlussrechnung werden wo möglich für den übrigen Hochwasserschutz und den Unterhalt am selben Gewässer oder Gewässerabschnitt und ansonsten für den übrigen Hochwasserschutz in der Gemeinde verwendet.
4. Sind Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse von grundlegender Natur, wird eine gesamthafte Neuveranlagung vorgenommen.