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2.1-2 CH-GL

Art. 21 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Kostenverteiler

Finanzierung von Gemeindemassnahmen
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Art. 21 Hochwasserschutzreglement · Kostenverteiler

1. Der Gemeinderat erstellt den Kostenverteiler anhand des Perimeters der beitragspflichtigen Grundeigentümer, der Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde und der Gesamtheit der beitragspflichtigen Grundeigentümer sowie der Bewertung der einbezogenen Grundstücke zur Bemessung der individuellen Beitragspflicht.

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