Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.1-2 CH-GL

Art. 2 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Hochwasserschutzreglement · Geltungsbereich

1. Das Reglement gilt für den Hochwasserschutz an den Wasserläufen im Gemeindegebiet.

2. Der Hochwasserschutz am Escherkanal und am Linthkanal richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk.

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