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2.1-2 CH-GL

Art. 18 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Perimeterplan

Finanzierung von Gemeindemassnahmen
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Art. 18 Hochwasserschutzreglement · Perimeterplan

1. Die in die Beitragspflicht einzubeziehenden Grundstücke werden in einem Perimeterplan erfasst.

2. Der Perimeterplan wird je nach Bedarf auf wasserbauliche Massnahmen, Massnahmen des Gewässerunterhalts oder Sofortmassnahmen ausgerichtet. Ein Perimeterplan kann auch auf spätere Hochwasserschutzmassnahmen am betreffenden Gewässer oder Gewässerabschnitt angewendet werden, wenn dies die Umstände erlauben und wenn in der Veranlagungsverfügung ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist (Art. 25 lit. d).

3. Grundstücke können ganz oder teilweise in mehrere Perimeterpläne einbezogen werden, wenn sie im Wirkungsbereich verschiedener Gewässer liegen.

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