Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.1-2 CH-GL

Art. 13 Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Zuständigkeiten für die Ausgabenbeschlüsse

Durchführung von Hochwasserschutzmassnahmen durch die Gemeinde
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Hochwasserschutzreglement · Zuständigkeiten für die Ausgabenbeschlüsse

1. Die Zuständigkeiten zur Beschlussfassung über Ausgaben für Hochwasserschutzmassnahmen richten sich nach dem kantonalen Finanzhaushaltsgesetz und den Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Finanzkompetenzen bei frei bestimmbaren Ausgaben.

2. Die Ausgaben sind als Bruttokredite zu beschliessen (Art. 44 kant. Finanzhaushaltgesetz).

← Art. 12 Hochwasserschutzreglement Reglement über den Hochwasserschutz (Hochwasserschutzreglement) - Gegenstand Art. 14 Hochwasserschutzreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →