2.1-1
CH-GL
Art. 7 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften - Musterverträge
Art. 7 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften · Musterverträge
1. Die Verträge im Anhang sind als Musterverträge zu verstehen, welche im Einzelfall ergänzt oder angepasst werden können. Anhand dieser Musterverträge ist in den einzelnen Punkten ersichtlich, welche Regelung grundsätzlich vorgesehen ist.