2.1-1
CH-GL
Art. 6 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften - Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins
Art. 6 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften · Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins
1. Die Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins erfolgt mit dem jeweiligen Zinssatz der 1. variablen Hypothek der Glarner Kantonalbank.