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2.1-1 CH-GL

Art. 6 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften - Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins

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Art. 6 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften · Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins

1. Die Umrechnung zwischen Bodenpreis und Baurechtszins erfolgt mit dem jeweiligen Zinssatz der 1. variablen Hypothek der Glarner Kantonalbank.

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