Art. 4 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften - Zuschlagskriterien
Art. 4 Richtlinien betreffend die Abgabe von Bauland und Liegenschaften · Zuschlagskriterien
1. Zuschlagskriterien sind Kriterien zur Bewertung der Angebote aufgrund eines einheitlichen Evaluationssystems.
2. Der Zuschlag bzw. der Zuschlagsvorschlag erhält in der Regel das wirtschaftlich beste Angebot (höchste Punktzahl).
3. Die Bewertung der Angebote erfolgt in der Regel nach den Kriterien gemäss nachfolgenden Tabellen. Pro Kriterium werden 0 bis 5 Punkte vergeben, Dezimalstellen sind möglich (Bewertungsskala).
4. Der Gemeinderat kann im Einzelfall abweichende Kriterien definieren und mit der Ausschreibung veröffentlichen. Dabei können Ziele wie z.B. bezahlbarer Wohnraum, Attraktivitätssteigerung als Gewerbe- und Industriestandort oder die Ansiedelung von bestimmten Betrieben verfolgt werden.
5. Bei der Ausschreibung von Liegenschaften für Wohnnutzungen werden in der Regel folgende Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung angewendet
| Kriterium | Gewichtung | Bemerkungen / Beispiele / Lösungsansätze | | --- | --- | --- | | Kaufpreisangebot | 40% | Staffelung, linearer Abzug bis Null beim halben Kaufpreis des jeweils höchsten Angebots | | Bewohnerkapazität | 20% | Anzahl der Personen, welche in der Bebauung wohnen könnten | | Eingliederung, Standortlösung, Verkehrssituation | 15% | Gute Eingliederung in die Nachbarschaft - aber auch Lösung von Problemen am alten Standort (bspw. Wohnhaus im Gewerbegebiet) | | Absichtserklärung zur Förderung von nachhaltigem Bauen und die Umsetzung einer natürlichen Umgebungsgestaltung | 15% | Gute Versickerungsmöglichkeit, viel qualitativer Grünraum / Freiraum, Zugeständnis für qualitätssicherndes Verfahren mit Beteiligung Gemeinde u.ä., Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien | | Ausnutzung (verdichtete Bauweise) | 10% | Volle Punktzahl ab 95% Ausnutzung - linearer Abzug bis 75% Ausnutzung mit Null Punkten | | Total | 100% | |
6. Bei der Ausschreibung von Liegenschaften für Gewerbenutzungen werden in der Regel folgende Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung angewendet
| Kriterium | Gewichtung | Bemerkungen / Beispiele / Lösungsansätze | | --- | --- | --- | | Kaufpreisangebot | 40% | Staffelung, linearer Abzug bis Null beim halben Kaufpreis des jeweils höchsten Angebots | | Schaffung von Arbeitsplätzen und Steuersubstrat | 20% | Neue Arbeitsplätze (gilt auch für den Ausbau bestehender Betriebe), falls der bestehende Standort aufgegeben wird, zählen diese Arbeitsplätze ebenfalls dazu, Qualität der Arbeitsplätze | | Eingliederung, Standortlösung, Verkehrssituation | 15% | Gute Eingliederung in die Nachbarschaft (sowohl bezüglich Gestaltung als auch bezüglich Nutzung) - aber auch Lösung von Nutzungskonflikten am alten Standort (bspw. Gewerbebetrieb im Wohngebiet) | | Absichtserklärung zur Förderung von nachhaltigem Bauen und die Umsetzung einer natürlichen Umgebungsgestaltung | 15% | Gute Versickerungsmöglichkeit, viel qualitativer Grün- und Freiraum, Zugeständnis für qualitätssicherndes Verfahren mit Beteiligung Gemeinde u.ä., Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien | | Ausnutzung (verdichtete Bauweise) | 10% | Volle Punktzahl ab 95% Ausnutzung - linearer Abzug bis 75% Ausnutzung mit Null Punkten | | Total | 100% | |
6b Sind Angaben zu den Kriterien in den Bewerbungen ungenügend oder nicht vorhanden, werden keine Punkte vergeben.
7. Bei gemischt genutzten Objekten werden die vorgesehenen Wohn- und Gewerbenutzungen separat bewertet. Die Gewichtung der Wohn- und Gewerbenutzungen erfolgt gemäss dem entsprechenden Anteil an der gesamten Hauptnutzfläche.