Art. 1 Sicherheitsleitbild - Grundsätze
Art. 1 Sicherheitsleitbild · Grundsätze
1. Der Gesundheitsschutz und die Gewährleistung der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeitenden sind in der Führungskultur verankert. Unfälle und Gefährdungen der Gesundheit der Mitarbeitenden im beruflichen Bereich sind mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden und die Mitarbeitenden im nicht beruflichen Umfeld entsprechend zu sensibilisieren. Der Schutz der persönlichen Integrität und die Förderung dieser Aktivitäten trägt wesentlich zu einem gesunden Betriebsklima und einer Steigerung der betrieblichen und persönlichen Leistung bei.
2. Der Gemeinderat trägt als strategisches Führungsgremium die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung aller Mitarbeitenden und unterstützt die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und Bereichssicherheitsbeauftragten (BeSiBe) bei der Umsetzung.
3. Die Mitarbeitenden werden in die Pflicht genommen, ihre Eigen- und Mitverantwortung wahrzunehmen und unterstützen die Durchführung von Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung. Sie werden bei Fragen instruiert und bei Bedarf aus- und weitergebildet. Für die stufengerechte Aus- und Weiterbildung ist die Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit den BESIBE verantwortlich.
4. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden in Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wird durch die Vorgesetzten gewährleistet. Sie werden in die Festlegung der Massnahmen miteinbezogen. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung liegt bei den Bereichsleitenden und wird durch sie wahrgenommen. Der/die SiBe und die BeSiBe tragen die Fachverantwortung für die Umsetzung. Die Verantwortlichen der Gemeinde Glarus Nord nehmen eine Vorbildfunktion als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung wahr.